ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Suspension Center GmbH (nachfolgend SC) im Hinblick auf Reparatur- resp. Serviceleistungen und damit für die von seitens des SC resp. seiner Mitarbeiter/innen durchgeführten Arbeiten an Fahrrädern jeglicher Art, Aggregaten, deren Teilen sowie hinsichtlich der Erstellung von Kostenvoranschlägen.
1. GELTUNG DER AGB
Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem SC und dem Kunden im Rahmen des Werkstattbesuches und über das Serviceerfassungsportal https://service.scenter.ch erfassten Serviceaufträge und damit insbesondere das Rechtsverhältnis im Hinblick auf im vorgenannten Betrieb vorgenommen Reparatur- resp. Serviceleistungen. Die AGB sind vorbehaltlos anwendbar und gehen allfälligen anderen Geschäftsbedingungen vor. Vereinbarungen, welche die nachfolgenden Bestimmungen abändern oder ergänzen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung durch das SC. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung der AGB.
2. AUFTRAGSERTEILUNG
Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel resp. die am Fahrrad, Agregaten oder deren Teilen zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen des SC so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen wie der abgesprochene Termin werden im Portal erfasst. Soweit sich im Rahmen der Ausführungen von Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens des SC erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrrad- oder Bestandteilübernahme durch die Werkstatt nicht zu erwarten waren resp. vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen, holt das SC für diese Arbeiten vorgängig telefonisch die Zustimmung des Kunden ein.
Dieser hat in der Folge dafür besorgt zu sein, dass dem SC eine Telefonnummer zur Verfügung steht, auf welcher der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Soweit das SC den Kunden auch nach dreimaligem Versuch (mit zeitlichen Abständen von zumindest 15 Minuten) nicht erreichen kann, wird das SC diese Arbeiten nur dann leisten, soweit diese im Hinblick auf die Sicherheit des Fahrrades oder des Bestandteiles erforderlich sind. Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10% des Gesamtauftragesnicht übersteigen, darf das SC von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen. Das SC ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen.
3. KOSTENVORANSCHLAG
Das SC vermerkt im Werkstattauftrag die Preise und Ansätze zzgl. MwSt., die bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten voraussichtlich zur Anwendung gelangen. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem werden die Arbeiten und Ersatzteile jeweils aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. Das SC ist an diesen Kostenvoranschlag für zehn Tage nach erfolgter Aushändigung gebunden und darf diesen – ohne vorgängige Zustimmung des Kunden – nicht um mehr als 10% überschreiten.
4. ZUSTELLUNG UND ABNAHME DES FAHRRADES UND/ODER BESTANDTEILE DAVON
Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrrades und/oder dessen Bestandteile, erfolgen diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr. Die Abnahme des Fahrrades und/oder dessen Bestandteile durch den Kunden erfolgt durch Rücksendung an den Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr betreffend des Fahrrades und/oder dessen Bestandteile gehen mit der Aufgabe an den Lieferanten auf den Kunden über.
5. BERECHNUNG DES AUFTRAGES
In der Rechnung zuhanden des Kunden sind Preise oder Preisfaktoren für jeden technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt sind. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung per Mail (info@suspensioncenter.ch) eingefordert werden, ansonsten das SC von der Korrektheit derselben ausgehen darf.
6. ZAHLUNG
Die Zahlung hat grundsätzlich netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Grundsätzlich können alle Beträge per Rechnung bezahlt werden. In Sonderfällen behält sich das SC das Recht vor, nur per Nachnahme oder Vorauszahlung Aufträge auszuführen. Das SC ist bei Zahlungsverzug berechtigt, eine Mahngebühr von CHF 10.pro Mahnung sowie Verzugszinsen zu verrechnen. Muss der offene Betrag auf dem Rechtsweg eingefordert werden, ist das SC berechtigt, zusätzlich zu den amtlichen Gebühren eine Bearbeitungspauschale von CHF 150.- zu erheben.
7. SACHMÄNGEL/GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde hat nach der Übernahme des Fahrrades und/oder Bestandteile davon umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen. Ansprüche wegen Sachmängel hat der Kunde beim SC schriftlich spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach erfolgter Zustellung schriftlich zu rügen und damit geltend zu machen. Bei verdeckten Mängeln innerhalb von 10 Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten des SC als genehmigt, sind damit jegliche Mängelrechte verwirkt. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm diesbezügliche Sachmängelansprüche nur zu, wenn der Kunde sich diese bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel verjähren in zwei Jahren ab Zustellung des Fahrrades und/oder Bestandteile davon. Soweit ein fristgerecht gerügter Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen des SC zurückzuführen ist, steht dem Garagenbetrieb ein Nachbesserungsrecht zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt, fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin, das SC ist entsprechend auch nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ausgewechselte Ersatzteile fallen in das Eigentum des SC.
8. HAFTUNG
Das SC übernimmt keinerlei Haftung (weder vertraglich noch ausservertraglich) ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach – in gesetzlich zulässigem Umfang - ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist damit ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des SC für von ihnen durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursachten Schäden. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des SC resp. der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden.
Unabhängig von einem Verschulden des SC bleibt eine etwaige Haftung des SC bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz und bei Personenschäden unberührt. Soweit der Kunde Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien dem SC überlässt mit der Aufforderungen, diese im Rahmen der Service- resp. Reparaturarbeiten zu verwenden, erfolgt die Verwendung derselben auf Risiko und Gefahr des Kunden hin, hat das SC hinsichtlich Mängel an diesen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien sowie durch diese Ersatzteile / Verbrauchsmaterialien herbeigeführten Schäden folglich nicht einzustehen – in gesetzliche zulässigem Umfang wird die diesbezügliche Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen.
9. DATENSCHUTZ
Es gelten die Bestimmungen zum Datenschutz. Abrufbar unter Datenschutz
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für diese AGB gilt schweizerisches Recht, namentlich die Regelungen des OR. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Belp.
Letzte Aktualisierung: 10.12.2024